E-Rechnung 2025: Was Steuerkanzleien jetzt tun müssen
Seit dem 01.01.2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Kanzleien heißt das: Mandanten aufklären, Formate verstehen und die eigene Pipeline auf strukturierte Daten umstellen. Dieser Artikel sortiert Pflicht, Übergang und Werkzeug.
Die Reform der elektronischen Rechnung ist seit dem 01.01.2025 in Kraft. Was viele Mandanten noch nicht wissen: die Empfangs-Pflicht gilt sofort, die Versand-Pflicht wird gestaffelt eingeführt. Für Kanzleien ist das beides — Chance für eine bessere Vorerfassung und Aufklärungsauftrag gegenüber den Mandanten.
Was sagt das Gesetz?
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 14 UStG geändert. Eine E-Rechnung ist nach EN 16931 ein strukturiertes Datenformat — ein PDF allein reicht nicht. Akzeptiert sind in Deutschland zwei Formate: XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF/A-3 mit eingebettetem XML).
Übergangsfristen 2025 bis 2028
Die Pflicht wird schrittweise eingeführt — wer auf welcher Stufe steht, hängt vom Vorjahresumsatz ab:
- Ab 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — egal ob Selbstständige oder Konzern.
- Bis 31.12.2026: Beim Versand sind weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt (mit Einverständnis des Empfängers).
- Ab 01.01.2027: Pflicht-Versand für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €.
- Ab 01.01.2028: Pflicht-Versand für alle B2B-Umsätze.
ZUGFeRD oder XRechnung — was ist der Unterschied?
Beide Formate erfüllen die EN-16931-Norm. XRechnung ist reines XML — ohne Sichtkomponente. Sie sehen die Rechnung erst, wenn ein Viewer das XML rendert. ZUGFeRD ist ein hybrides PDF/A-3: Mensch sieht das gewohnte PDF, Maschine liest das eingebettete XML. Für die Mandantenkommunikation ist ZUGFeRD die freundlichere Wahl, an Behörden geht oft XRechnung.
Konkrete To-Dos für Ihre Kanzlei
- Mandanten informieren — viele wissen noch nicht, dass die Empfangs-Pflicht bereits gilt.
- Eingangs-Postfach für E-Rechnungen festlegen (eigene E-Mail-Adresse oder Mandanten-Portal).
- Belegvorprüfer mit ZUGFeRD- und XRechnung-Parser einsetzen, damit strukturierte Daten ohne OCR-Verlust ankommen.
- Archivierung GoBD-konform sicherstellen — XML muss unveränderbar mit Hash-Chain abgelegt werden.
- Versand-Pflicht 2027/2028 jetzt vorbereiten, nicht erst im Q4 2026.
Wo buchungswerk.ai hilft
buchungswerk.ai liest ZUGFeRD und XRechnung strukturiert ein — ohne den OCR-Umweg, der bei PDFs zu Fehlern führt. Das XML wird validiert (Schematron), geparst und in den Buchungsvorschlag überführt. Die Original-XML landet revisionssicher im Audit-Trail. Sie als Kanzlei sehen den Vorschlag mit Konfidenz-Ampel und können in DATEV oder Lexware exportieren, ohne das System zu wechseln.
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