Buchhaltung fürs Bauhandwerk — §13b und Bauabzugsteuer automatisch erkannt
Bauleistungen, Reverse-Charge und Abschlagsrechnungen machen die Bau-Buchhaltung zur Stolperfalle. buchungswerk.ai erkennt die Sonderfälle Ihres Gewerks und kontiert sie sauber vor — bevor der Beleg in DATEV oder Lexware landet.
- GoBD-konform
- DSGVO & EU-Hosting
- läuft vor DATEV / Lexware
- Endfreigabe beim Menschen
Typische Stolperfallen
Das kostet im Bauhandwerk-Alltag am meisten Zeit
Genau diese Sonderfälle erkennt buchungswerk.ai automatisch — und kontiert sie vor, bevor der Beleg in Ihr Buchungssystem geht.
§13b-Bauleistungen werden falsch oder gar nicht als Reverse-Charge erfasst
Bauabzugsteuer nach §48 EStG: Freistellungsbescheinigung prüfen oder 15 % einbehalten?
Abschlags- und Schlussrechnungen lassen sich kaum sauber zuordnen
Material, Subunternehmer und Eigenleistung landen auf den falschen Konten
Buchhaltung im Detail
Buchhaltungs-Sonderfälle im Bauhandwerk
Branchen-echte Kontierung mit Gesetzes-Fundstelle, wo ein Steuerbezug besteht — prüfbar statt Black-Box.
Reverse-Charge bei Bauleistungen (§13b UStG)
Bauleistungen an andere Bauleistende kehren die Steuerschuld um: Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. buchungswerk.ai erkennt den §13b-Fall, setzt den passenden Steuerschlüssel und liefert die Fundstelle — z. B. „UStG § 13b Abs. 2 Nr. 4“ — gleich mit.
Bauabzugsteuer nach §48 EStG
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung sind 15 % Bauabzugsteuer einzubehalten und anzumelden. Die KI markiert betroffene Eingangsrechnungen, weist auf die Prüfung der Bescheinigung hin und ordnet den Einbehalt korrekt zu.
Abschlags- und Schlussrechnungen
Teilabrechnungen über ein Bauvorhaben werden als Abschlag erkannt und der späteren Schlussrechnung zugeordnet — inklusive der Verrechnung bereits gestellter Anzahlungen, damit nichts doppelt gebucht wird.
SKR03/04-Konten fürs Bauhandwerk
Fremdleistungen, Material- und Roh-/Hilfsstoffeinkauf und Werkzeug landen auf den branchenüblichen Konten — kuratiert ab dem ersten Beleg statt generischer Vermutung.
Ihr Vorteil
Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet
§13b-Reverse-Charge automatisch erkannt — mit Gesetzes-Fundstelle
Bauabzugsteuer-Fälle markiert, bevor die Anmeldung fällig wird
Abschläge sauber der Schlussrechnung zugeordnet
Passende SKR03/04-Bau-Konten ab dem ersten Beleg
So funktioniert's
Vom Beleg zum fertigen Buchungssatz — auch im Bauhandwerk
- 01
Beleg rein
Per WhatsApp-Foto, Scan-Ordner oder E-Mail — ganz wie es passt.
Mandanten fotografieren Belege unterwegs und schicken sie per WhatsApp. Papier wandert in den Scan-Ordner. E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) werden direkt strukturiert eingelesen.
- 02
KI prüft & kontiert
SKR03/04, Gegenkonto, Steuerschlüssel — mit Konfidenz-Ampel.
Vollständiger Buchungsvorschlag pro Beleg: Konto, Gegenkonto und Steuerschlüssel. Sonderfälle wie §13b, Bewirtung, Reisekosten oder GWG werden erkannt. Jeder Beleg bekommt eine Ampel: grün ≥ 0,90, gelb 0,80–0,89, rot < 0,80.
- 03
Mensch gibt frei & exportiert
Sie prüfen, geben frei und exportieren in Ihr System.
Sie konzentrieren sich auf gelb und rot, grün läuft durch. Nach Ihrer Freigabe geht der Export in eines von 16 Zielsystemen — die Festschreibung bleibt in Ihrer gewohnten Software.
Prüfsicher & nachvollziehbar
GoBD-konform, mit Fundstelle, Freigabe beim Menschen
Jede Beleg-Mutation und jede KI-Entscheidung landet unveränderbar im Audit-Trail. Wo ein Steuerbezug besteht, liefert die KI die Gesetzes-Fundstelle mit — die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
GoBD-konform
Unveränderbarer Audit-Trail mit ISO-8601-Zeitstempeln und SHA-256-Hash-Chain, 10 Jahre Aufbewahrung. Verfahrensdokumentation und Z3-Export für die Außenprüfung inklusive.
DSGVO & EU-Hosting
Gehostet in der EU (Azure), KI-Verarbeitung in Schweden. Strikte Mandantentrennung über Row-Level-Security, PII-Redaction im Logging, AVV-fähig.
StBerG-konform
buchungswerk.ai ersetzt keine Steuerberatung. Vorschläge sind als solche erkennbar (mit Fundstelle), die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
AVV & Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar. Betroffenenrechte (Art. 17/20) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) sind abgebildet.
Testen Sie es mit einem Bauhandwerk-Beleg
Foto oder E-Rechnung rein, vorkontierter Buchungssatz raus — mit Ampel, Fundstelle und GoBD-Audit-Trail. Kostenlos starten, ohne Risiko.