Buchhaltung für Beratung & Dienstleistung — Reisekosten, Bewirtung und §13b-Ausland
Reisekosten, Bewirtung und grenzüberschreitende Leistungen sind die typischen Belegarten von Beratern und Dienstleistern. buchungswerk.ai erkennt Pauschalen, teilt Bewirtung auf und prüft Reverse-Charge bei Auslandssachverhalten.
- GoBD-konform
- DSGVO & EU-Hosting
- läuft vor DATEV / Lexware
- Endfreigabe beim Menschen
Typische Stolperfallen
Das kostet im Beratung & Dienstleistung-Alltag am meisten Zeit
Genau diese Sonderfälle erkennt buchungswerk.ai automatisch — und kontiert sie vor, bevor der Beleg in Ihr Buchungssystem geht.
Reisekosten: Verpflegungspauschalen, Übernachtung und Fahrtkosten korrekt trennen
Bewirtung mit Geschäftspartnern: 70/30-Aufteilung und Pflichtangaben beachten
Auslandsleistungen: Wer schuldet die Umsatzsteuer (Reverse-Charge §13b)?
GWG, Software-Abos und Homeoffice-Kosten richtig zuordnen
Buchhaltung im Detail
Buchhaltungs-Sonderfälle im Beratung & Dienstleistung
Branchen-echte Kontierung mit Gesetzes-Fundstelle, wo ein Steuerbezug besteht — prüfbar statt Black-Box.
Reisekosten mit BMF-Verpflegungspauschalen
Verpflegungsmehraufwand wird mit den gültigen BMF-Pauschalen angesetzt, Übernachtung und Fahrtkosten getrennt kontiert. buchungswerk.ai erkennt die Reisekostenarten und liefert die Fundstelle der maßgeblichen Pauschale mit.
Bewirtung mit Geschäftspartnern
Geschäftliche Bewirtung ist nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zu 70 % abziehbar, die Vorsteuer voll. Die KI splittet den Beleg und prüft die Pflichtangaben — Anlass, Teilnehmer und Höhe.
Reverse-Charge bei Auslandsleistungen (§13b UStG)
Bei sonstigen Leistungen von oder an Unternehmer im Ausland greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG). buchungswerk.ai erkennt den Sachverhalt, setzt den Steuerschlüssel und ergänzt — wo nötig — den Hinweis auf die Zusammenfassende Meldung.
GWG, Software-Abos & Homeoffice
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden als GWG erkannt, laufende Software-Abos und anteilige Homeoffice-Kosten den passenden Konten zugeordnet.
Ihr Vorteil
Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet
Reisekosten mit aktuellen BMF-Pauschalen — mit Fundstelle
Bewirtung 70/30 aufgeteilt, Pflichtangaben geprüft
§13b-Auslandsleistungen erkannt, inkl. Hinweis auf die ZM
GWG, Abos und Homeoffice sauber zugeordnet
So funktioniert's
Vom Beleg zum fertigen Buchungssatz — auch im Beratung & Dienstleistung
- 01
Beleg rein
Per WhatsApp-Foto, Scan-Ordner oder E-Mail — ganz wie es passt.
Mandanten fotografieren Belege unterwegs und schicken sie per WhatsApp. Papier wandert in den Scan-Ordner. E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) werden direkt strukturiert eingelesen.
- 02
KI prüft & kontiert
SKR03/04, Gegenkonto, Steuerschlüssel — mit Konfidenz-Ampel.
Vollständiger Buchungsvorschlag pro Beleg: Konto, Gegenkonto und Steuerschlüssel. Sonderfälle wie §13b, Bewirtung, Reisekosten oder GWG werden erkannt. Jeder Beleg bekommt eine Ampel: grün ≥ 0,90, gelb 0,80–0,89, rot < 0,80.
- 03
Mensch gibt frei & exportiert
Sie prüfen, geben frei und exportieren in Ihr System.
Sie konzentrieren sich auf gelb und rot, grün läuft durch. Nach Ihrer Freigabe geht der Export in eines von 16 Zielsystemen — die Festschreibung bleibt in Ihrer gewohnten Software.
Prüfsicher & nachvollziehbar
GoBD-konform, mit Fundstelle, Freigabe beim Menschen
Jede Beleg-Mutation und jede KI-Entscheidung landet unveränderbar im Audit-Trail. Wo ein Steuerbezug besteht, liefert die KI die Gesetzes-Fundstelle mit — die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
GoBD-konform
Unveränderbarer Audit-Trail mit ISO-8601-Zeitstempeln und SHA-256-Hash-Chain, 10 Jahre Aufbewahrung. Verfahrensdokumentation und Z3-Export für die Außenprüfung inklusive.
DSGVO & EU-Hosting
Gehostet in der EU (Azure), KI-Verarbeitung in Schweden. Strikte Mandantentrennung über Row-Level-Security, PII-Redaction im Logging, AVV-fähig.
StBerG-konform
buchungswerk.ai ersetzt keine Steuerberatung. Vorschläge sind als solche erkennbar (mit Fundstelle), die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
AVV & Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar. Betroffenenrechte (Art. 17/20) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) sind abgebildet.
Testen Sie es mit einem Beratung & Dienstleistung-Beleg
Foto oder E-Rechnung rein, vorkontierter Buchungssatz raus — mit Ampel, Fundstelle und GoBD-Audit-Trail. Kostenlos starten, ohne Risiko.