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Branche: Beratung & Dienstleistung

Buchhaltung für Beratung & Dienstleistung — Reisekosten, Bewirtung und §13b-Ausland

Reisekosten, Bewirtung und grenzüberschreitende Leistungen sind die typischen Belegarten von Beratern und Dienstleistern. buchungswerk.ai erkennt Pauschalen, teilt Bewirtung auf und prüft Reverse-Charge bei Auslandssachverhalten.

  • GoBD-konform
  • DSGVO & EU-Hosting
  • läuft vor DATEV / Lexware
  • Endfreigabe beim Menschen

Typische Stolperfallen

Das kostet im Beratung & Dienstleistung-Alltag am meisten Zeit

Genau diese Sonderfälle erkennt buchungswerk.ai automatisch — und kontiert sie vor, bevor der Beleg in Ihr Buchungssystem geht.

  • Reisekosten: Verpflegungspauschalen, Übernachtung und Fahrtkosten korrekt trennen

  • Bewirtung mit Geschäftspartnern: 70/30-Aufteilung und Pflichtangaben beachten

  • Auslandsleistungen: Wer schuldet die Umsatzsteuer (Reverse-Charge §13b)?

  • GWG, Software-Abos und Homeoffice-Kosten richtig zuordnen

Buchhaltung im Detail

Buchhaltungs-Sonderfälle im Beratung & Dienstleistung

Branchen-echte Kontierung mit Gesetzes-Fundstelle, wo ein Steuerbezug besteht — prüfbar statt Black-Box.

Reisekosten mit BMF-Verpflegungspauschalen

Verpflegungsmehraufwand wird mit den gültigen BMF-Pauschalen angesetzt, Übernachtung und Fahrtkosten getrennt kontiert. buchungswerk.ai erkennt die Reisekostenarten und liefert die Fundstelle der maßgeblichen Pauschale mit.

Bewirtung mit Geschäftspartnern

Geschäftliche Bewirtung ist nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zu 70 % abziehbar, die Vorsteuer voll. Die KI splittet den Beleg und prüft die Pflichtangaben — Anlass, Teilnehmer und Höhe.

Reverse-Charge bei Auslandsleistungen (§13b UStG)

Bei sonstigen Leistungen von oder an Unternehmer im Ausland greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG). buchungswerk.ai erkennt den Sachverhalt, setzt den Steuerschlüssel und ergänzt — wo nötig — den Hinweis auf die Zusammenfassende Meldung.

GWG, Software-Abos & Homeoffice

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden als GWG erkannt, laufende Software-Abos und anteilige Homeoffice-Kosten den passenden Konten zugeordnet.

Ihr Vorteil

Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet

  • Reisekosten mit aktuellen BMF-Pauschalen — mit Fundstelle

  • Bewirtung 70/30 aufgeteilt, Pflichtangaben geprüft

  • §13b-Auslandsleistungen erkannt, inkl. Hinweis auf die ZM

  • GWG, Abos und Homeoffice sauber zugeordnet

So funktioniert's

Vom Beleg zum fertigen Buchungssatz — auch im Beratung & Dienstleistung

  1. 01

    Beleg rein

    Per WhatsApp-Foto, Scan-Ordner oder E-Mail — ganz wie es passt.

    Mandanten fotografieren Belege unterwegs und schicken sie per WhatsApp. Papier wandert in den Scan-Ordner. E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) werden direkt strukturiert eingelesen.

  2. 02

    KI prüft & kontiert

    SKR03/04, Gegenkonto, Steuerschlüssel — mit Konfidenz-Ampel.

    Vollständiger Buchungsvorschlag pro Beleg: Konto, Gegenkonto und Steuerschlüssel. Sonderfälle wie §13b, Bewirtung, Reisekosten oder GWG werden erkannt. Jeder Beleg bekommt eine Ampel: grün ≥ 0,90, gelb 0,80–0,89, rot < 0,80.

  3. 03

    Mensch gibt frei & exportiert

    Sie prüfen, geben frei und exportieren in Ihr System.

    Sie konzentrieren sich auf gelb und rot, grün läuft durch. Nach Ihrer Freigabe geht der Export in eines von 16 Zielsystemen — die Festschreibung bleibt in Ihrer gewohnten Software.

Prüfsicher & nachvollziehbar

GoBD-konform, mit Fundstelle, Freigabe beim Menschen

Jede Beleg-Mutation und jede KI-Entscheidung landet unveränderbar im Audit-Trail. Wo ein Steuerbezug besteht, liefert die KI die Gesetzes-Fundstelle mit — die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.

GoBD-konform

Unveränderbarer Audit-Trail mit ISO-8601-Zeitstempeln und SHA-256-Hash-Chain, 10 Jahre Aufbewahrung. Verfahrensdokumentation und Z3-Export für die Außenprüfung inklusive.

DSGVO & EU-Hosting

Gehostet in der EU (Azure), KI-Verarbeitung in Schweden. Strikte Mandantentrennung über Row-Level-Security, PII-Redaction im Logging, AVV-fähig.

StBerG-konform

buchungswerk.ai ersetzt keine Steuerberatung. Vorschläge sind als solche erkennbar (mit Fundstelle), die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.

AVV & Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar. Betroffenenrechte (Art. 17/20) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) sind abgebildet.

Testen Sie es mit einem Beratung & Dienstleistung-Beleg

Foto oder E-Rechnung rein, vorkontierter Buchungssatz raus — mit Ampel, Fundstelle und GoBD-Audit-Trail. Kostenlos starten, ohne Risiko.

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