Buchhaltung für die Gastronomie — Bewirtung, 7 %/19 % und Kassen-TSE im Griff
Gemischte Steuersätze, Bewirtungsbelege und die Kassenpflicht machen die Gastro-Buchhaltung aufwendig. buchungswerk.ai trennt die Sätze, teilt Bewirtung korrekt auf und liest Kassendaten strukturiert ein.
- GoBD-konform
- DSGVO & EU-Hosting
- läuft vor DATEV / Lexware
- Endfreigabe beim Menschen
Typische Stolperfallen
Das kostet im Gastronomie-Alltag am meisten Zeit
Genau diese Sonderfälle erkennt buchungswerk.ai automatisch — und kontiert sie vor, bevor der Beleg in Ihr Buchungssystem geht.
Speisen mit 7 %, Getränke mit 19 % — der Steuersatz-Split kostet bei jedem Bon Zeit
Bewirtungsbelege: 70 % abziehbar, 30 % nicht — schnell falsch gebucht
Kassenpflicht: TSE und DSFinV-K-Export müssen prüfungssicher dokumentiert sein
Trinkgeld, Pfand und Gutscheine verwischen die Erlöskonten
Buchhaltung im Detail
Buchhaltungs-Sonderfälle im Gastronomie
Branchen-echte Kontierung mit Gesetzes-Fundstelle, wo ein Steuerbezug besteht — prüfbar statt Black-Box.
7 % / 19 % korrekt getrennt
Speisen (7 %) und Getränke sowie Verzehr vor Ort (19 %) brauchen getrennte Erlöskonten und Steuerschlüssel. buchungswerk.ai erkennt die Aufteilung pro Position und kontiert sie auf die richtigen Konten.
Bewirtung: 70 % abziehbar, 30 % nicht
Geschäftliche Bewirtungsaufwendungen sind nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG zu 70 % abziehbar; die Vorsteuer bleibt voll abziehbar. Die KI splittet den Beleg in abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil und prüft die Pflichtangaben des Bewirtungsbelegs.
Kassen-TSE & DSFinV-K
Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (KassenSichV); der DSFinV-K-Export ist das prüfungssichere Format für die Außenprüfung. buchungswerk.ai liest die Kassendaten strukturiert ein und behält sie im GoBD-Audit-Trail.
Trinkgeld, Pfand & Gutscheine
Durchlaufende Posten wie Pfand und freiwilliges Trinkgeld werden von den steuerpflichtigen Erlösen getrennt, damit die Erlöskonten sauber bleiben.
Ihr Vorteil
Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet
7 %/19 %-Split pro Position automatisch — kein Bon-Sortieren mehr
Bewirtung in 70/30 aufgeteilt, Pflichtangaben geprüft — mit Fundstelle
Kassendaten TSE-/DSFinV-K-konform im prüfungssicheren Audit-Trail
Trinkgeld und Pfand sauber von den Erlösen getrennt
So funktioniert's
Vom Beleg zum fertigen Buchungssatz — auch im Gastronomie
- 01
Beleg rein
Per WhatsApp-Foto, Scan-Ordner oder E-Mail — ganz wie es passt.
Mandanten fotografieren Belege unterwegs und schicken sie per WhatsApp. Papier wandert in den Scan-Ordner. E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) werden direkt strukturiert eingelesen.
- 02
KI prüft & kontiert
SKR03/04, Gegenkonto, Steuerschlüssel — mit Konfidenz-Ampel.
Vollständiger Buchungsvorschlag pro Beleg: Konto, Gegenkonto und Steuerschlüssel. Sonderfälle wie §13b, Bewirtung, Reisekosten oder GWG werden erkannt. Jeder Beleg bekommt eine Ampel: grün ≥ 0,90, gelb 0,80–0,89, rot < 0,80.
- 03
Mensch gibt frei & exportiert
Sie prüfen, geben frei und exportieren in Ihr System.
Sie konzentrieren sich auf gelb und rot, grün läuft durch. Nach Ihrer Freigabe geht der Export in eines von 16 Zielsystemen — die Festschreibung bleibt in Ihrer gewohnten Software.
Prüfsicher & nachvollziehbar
GoBD-konform, mit Fundstelle, Freigabe beim Menschen
Jede Beleg-Mutation und jede KI-Entscheidung landet unveränderbar im Audit-Trail. Wo ein Steuerbezug besteht, liefert die KI die Gesetzes-Fundstelle mit — die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
GoBD-konform
Unveränderbarer Audit-Trail mit ISO-8601-Zeitstempeln und SHA-256-Hash-Chain, 10 Jahre Aufbewahrung. Verfahrensdokumentation und Z3-Export für die Außenprüfung inklusive.
DSGVO & EU-Hosting
Gehostet in der EU (Azure), KI-Verarbeitung in Schweden. Strikte Mandantentrennung über Row-Level-Security, PII-Redaction im Logging, AVV-fähig.
StBerG-konform
buchungswerk.ai ersetzt keine Steuerberatung. Vorschläge sind als solche erkennbar (mit Fundstelle), die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.
AVV & Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar. Betroffenenrechte (Art. 17/20) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) sind abgebildet.
Testen Sie es mit einem Gastronomie-Beleg
Foto oder E-Rechnung rein, vorkontierter Buchungssatz raus — mit Ampel, Fundstelle und GoBD-Audit-Trail. Kostenlos starten, ohne Risiko.