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Branche: Heilberufe

Buchhaltung für Heilberufe — Umsatzsteuerfreiheit nach §4 Nr. 14 UStG sicher gebucht

Heilbehandlung ist umsatzsteuerfrei, IGeL-Leistungen und Praxisbedarf oft nicht. buchungswerk.ai trennt steuerfreie von steuerpflichtigen Umsätzen und ordnet gemischte Sachverhalte sauber zu — mit Fundstellen-Hinweis, wo es auf den Paragrafen ankommt (sofern aktiviert).

  • Unveränderbarer GoBD-Audit-Trail
  • DSGVO & EU-Hosting
  • läuft vor DATEV / Lexware
  • Endfreigabe beim Menschen

Typische Stolperfallen

Das kostet im Heilberufe-Alltag am meisten Zeit

Genau diese Sonderfälle erkennt buchungswerk.ai automatisch — und kontiert sie vor, bevor der Beleg in Ihr Buchungssystem geht.

  • Welche Leistung ist nach §4 Nr. 14 UStG steuerfrei — und welche nicht?

  • IGeL- und Schönheitsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig und müssen getrennt werden

  • Gemischte Praxen: Vorsteuerabzug nur anteilig auf die steuerpflichtigen Umsätze

  • Praxisbedarf, Geräte und Sprechstundenbedarf brauchen die richtige Kontenzuordnung

Buchhaltung im Detail

Buchhaltungs-Sonderfälle im Heilberufe

Branchen-echte Kontierung mit Fundstellen-Hinweisen, wo ein Steuerbezug besteht (sofern für Ihre Kanzlei aktiviert) — prüfbar statt Black-Box.

USt-Freiheit der Heilbehandlung (§4 Nr. 14 UStG)

Ärztliche und arztähnliche Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. buchungswerk.ai bucht diese Umsätze ohne Umsatzsteuer und liefert, sofern aktiviert, die Fundstelle — so bleibt die Steuerbefreiung nachvollziehbar dokumentiert.

Steuerpflichtige IGeL- & Wahlleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen und ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation sind umsatzsteuerpflichtig. Die KI erkennt diese Erlöse und trennt sie von den steuerfreien Heilbehandlungen.

Anteiliger Vorsteuerabzug bei gemischten Praxen

Wer steuerfrei und steuerpflichtig umsetzt, darf die Vorsteuer nur anteilig ziehen. buchungswerk.ai weist Eingangsleistungen den passenden Umsatzbereichen zu und markiert aufteilungspflichtige Belege.

Praxisbedarf & medizinische Geräte

Sprechstundenbedarf, Verbrauchsmaterial und Praxisausstattung — inklusive GWG-Prüfung bei geringwertigen Geräten — landen auf den branchenüblichen SKR03/04-Konten.

Ihr Vorteil

Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet

  • Steuerfreie Heilbehandlung ohne USt vorkontiert

  • IGeL- und Wahlleistungen sauber als steuerpflichtig getrennt

  • Anteiliger Vorsteuerabzug bei gemischten Praxen markiert

  • Praxisbedarf und Geräte auf den passenden Konten, inkl. GWG-Check

So funktioniert's

Vom Beleg zum freigabebereiten Buchungssatz — auch im Heilberufe

  1. 01

    Beleg rein

    Per WhatsApp-Foto, Scan-Ordner oder E-Mail — ganz wie es passt.

    Mandanten fotografieren Belege unterwegs und schicken sie per WhatsApp. Papier wandert in den Scan-Ordner. E-Rechnungen (ZUGFeRD / XRechnung) werden direkt strukturiert eingelesen.

  2. 02

    KI prüft & kontiert

    SKR03/04, Gegenkonto, Steuerschlüssel — mit Konfidenz-Ampel.

    Vollständiger Buchungsvorschlag pro Beleg: Konto, Gegenkonto und Steuerschlüssel. Sonderfälle wie §13b, Bewirtung, Reisekosten oder GWG werden erkannt. Jeder Beleg bekommt eine Ampel: grün ≥ 0,90, gelb 0,80–0,89, rot < 0,80.

  3. 03

    Mensch gibt frei & exportiert

    Sie prüfen, geben frei und exportieren in Ihr System.

    Sie konzentrieren sich auf gelb und rot, grüne Belege geben Sie mit einem Klick frei. Nach Ihrer Freigabe exportieren Sie nach DATEV oder Lexware — die Festschreibung bleibt in Ihrer gewohnten Software.

Prüfbereit & nachvollziehbar

Unveränderbarer GoBD-Audit-Trail, Freigabe beim Menschen

Jede Beleg-Mutation und jede KI-Entscheidung landet unveränderbar im Audit-Trail. Wo ein Steuerbezug besteht, liefert die KI einen Fundstellen-Hinweis (sofern für Ihre Kanzlei aktiviert) — die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.

GoBD: unveränderbarer Audit-Trail

Unveränderbarer Audit-Trail mit ISO-8601-Zeitstempeln und SHA-256-Hash-Chain, 10 Jahre Aufbewahrung. Verfahrensdokumentation und Z3-Export für die Außenprüfung inklusive.

DSGVO & EU-Hosting

App und Daten gehostet in der EU (Azure); die KI-Auswertung läuft über Anthropic (USA), offengelegt in der Datenschutzerklärung. Strikte Mandantentrennung über Row-Level-Security, PII-Redaction im Logging, AVV-fähig.

Keine Steuerberatung

buchungswerk.ai ersetzt keine Steuerberatung. Vorschläge sind als solche erkennbar (mit Fundstellen-Hinweis, sofern aktiviert), die Endfreigabe trifft immer ein Mensch.

AVV & Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar. Betroffenenrechte (Art. 17/20) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) sind abgebildet.

Testen Sie es mit einem Heilberufe-Beleg

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